Datenschutz
Die persönlichen Daten der Teilnehmer verbleiben in den Institutsräumlichkeiten. Sie werden nicht nach außen getragen. Dazu haben sich alle Institutsmitarbeiter in Anlehnung an die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (siehe Link unten) ausdrücklich verpflichtet. Behandelnde Ärzte, wie z. B. der Hausarzt, erhalten die Daten eines Patienten nur, wenn der Patient dieses ausdrücklich wünscht. Probandendaten werden auf Wunsch vernichtet, sofern andere Interessen dem nicht entgegenstehen: im Falle einer Studienteilnahme erkennt der Proband die Archivierungsfristen der Studiendokumente schriftlich an. Bei Widerruf werden keine neuen Daten mehr aufgezeichnet.
Link: Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO und Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG (neu) gültig ab 25.05.2018